Hier ist unser Konzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (aktualisierte Version von Juni 2024):
Sicher sein – stärker werden: gemeinsam gegen sexuelle Gewalt!
Prävention in Leichter Sprache
Mit diesem Schutzkonzept möchten wir als Pfarrei St. Franziskus in Münster bewirken, dass Kinder und Jugendliche, die an unseren Angeboten teilnehmen,
- sicher sind vor sexualisierten Übergriffen und Gewalttaten und
- als mögliche Betroffene qualifizierte Hilfe bekommen.
Das möchten wir erreichen, indem wir:
- alle Gemeinde-Mitglieder handlungsfähig machen
- Kinder und Jugendliche sensibilisieren und stärken
- die Eignung aller Verantwortlichen sicherstellen, mögliche Täter:innen abschrecken und im Ernstfall eine angemessene Intervention gewährleisten sowie
- das ISK permanent optimieren.
Klärungen:
Sexuelle Grenzverletzungen sind unangemessen, aber nicht beabsichtigt. Sie erfordern ein sofortiges Einschreiten und Klären.
Sexuelle Übergriffe sind unangemessene und beabsichtigte Grenzverletzungen. Sie erfordern eine Sanktionierung zwecks Unterbindung.
Sexueller Missbrauch sind Straftaten nach §§ 174ff StGB. Sie erfordern eine Anzeige zwecks Strafverfolgung.
“Kinder und Jugendliche” – dazu zählen auch junge Menschen bis 27 Jahre und Personen mit besonderem Schutzbedarf – aufgrund von Einschränkungen oder von Machtgefälle bzw. Abhängigkeit.
“Verantwortliche” sind Leiterinnen und Leiter, die als Freiwillige oder Honorarkräfte in St. Franziskus Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben.
“Kontaktpersonen” sind diejenigen Personen aus dem Seelsorge-Team, die für ein Leitungsteam der Kinder- oder Jugendarbeit zuständig sind.
“Präventionsfachkräfte” sind zwei von den Leitungsgremien benannte Hauptamtliche: bis 2029 Claudia Fürst und Andreas Rehm.
“Dokumentation” ist die vertrauliche Übersicht über die in der Kinder- und Jugendarbeit in St. Franziskus tätigen Verantwortlichen sowie die von ihnen erfüllten und zu erbringenden Nachweise im Rahmen des ISK.
Grundlagen:
Prävention im Bistum Münster
Bundes-Kinderschutz-Gesetz
1. Mitwirkung aller Gemeindemitglieder
Die Studie “Macht und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche” hat gezeigt, dass das Verhalten der “Bystander” eine wichtige Rolle spielt für den Opferschutz.
Daher rufen wir alle Gemeindemitglieder auf:
- im akuten Fall einzuschreiten oder die Polizei (110) zu rufen
- im Mitteilungsfall aufmerksam und einfühlsam zuzuhören
- im Verdachtsfall dem eigenen Gefühl sorgfältig nachzugehen – und:
a) sich den geltenden Handlungsleitfäden gemäß zu verhalten
b) den Verdacht zu melden, und zwar hier:
- Präventionsfachkräfte Claudia Fürst (01578 7970 635) oder Andreas Rehm (0163 744 1122)
- Leitender Pfarrer Ulrich Messing (0251 214 000)
- Bistum (z.B. Dr. Margret Nemann 0152 57 63 85 41)
- externe Stellen (z.B. Kinderkrisenhilfe 0251 1330 444, rund um die Uhr).
2. Sensibilisierung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Die jeweiligen Kontaktpersonen aus dem Seelsorge-Team sind dafür verantwortlich, dass die Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit thematische Einheiten zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen thematisieren und erarbeiten, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Ein Austausch zwischen den Gruppen ist dabei erwünscht.
3. Pflichten aller Verantwortlichen
Verantwortliche für Kinder oder Jugendliche werden von den für sie zuständigen Hauptamtlichen in unser Schutzkonzept eingeführt und müssen
- unseren Verhaltenskodex unterschreiben
- ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und einsehen lassen
- an einer Präventionsschulung teilnehmen, deren Umfang vom Seelsorge-Team gemäß den Kriterien des Bistums festgelegt wird.
Eine detaillierte Anleitung für Verantwortliche findet sich hier.
Anmeldungen zu Veranstaltungen für Kinder bzw. Jugendliche gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten ist eine Erklärung beizufügen, dass diese für den Schutz ihrer Kinder selbst verantwortlich sind.
Alle Verantwortlichen sind verpflichtet zu einem sensiblen und reflektierten Umgang in den Bereichen
- Körper und Sexualität
- Kommunikation und Macht
- Grenzen und Verletzungen
- Gefühle und Schwächen
sich selbst und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen gegenüber (“präventive Haltung”).
4. Pflichten der Kontaktpersonen
Die Kontaktpersonen aktualisieren je zu Quartalsbeginn in der Dokumentation die Namen der Verantwortlichen, für die sie zuständig sind.
5. Pflichten der Präventionsfachkräfte
Die Präventionsfachkräfte sind verantwortlich für die Bekanntmachung, Durchführung und Aktualisierung des ISK sowie für die vertrauliche Dokumentation der personenbezogenen Daten und Nachweise.
6. Qualitäts-Management
Dieses Schutzkonzept wird allen Beteiligten in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht sowie auf der Homepage der Pfarrgemeinde veröffentlicht.
Es wird aktualisiert
- nach einem Vorfall
- bei relevanten strukturellen Veränderungen
- spätestens alle fünf Jahre (also im Juni 2029)
- bei relevanten Rückmeldungen.
Dieses Schutzkonzept wurde am 10. Juni 2024 beschlossen vom Kirchenvorstand und von den Gemeinderäten.
Materialien zum Schutzkonzept: