Wahlen von Kirchenvorstand und Gemeinderäten

Am 8. und 9. November finden die gemeinsamen Wahlen für die beiden Gemeinderäte und den Kirchvorstand statt.
Es wird sowohl in St. Norbert als auch in Thomas Morus wird es ein Wahlbüro geben:

  • in St. Norbert (Franziskushaus) am 8. November von 16.30 bis 18.30 und am 9. November von 9 bis 11 Uhr
  • in St. Thomas Morus (Raum 1) am 8. November von 17.30 bis 19.30 und am 9. November von 10.30 bis 12.30 Uhr.

Alle Wahlberechtigten sind frei zu entscheiden, in welchem der beiden Wahlbüros sie wählen möchten.
Wahlberechtigt für die Gemeinderatswahlen sind alle Katholiken in der Gemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und weder aus der Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat. Ist eine Person nicht in der Liste der Wahlberechtigten verzeichnet, ist sie gleichwohl zur Stimmabgabe berechtigt, wenn sie ihre Wahlberechtigung am Wahltag in geeigneter Weise nachweist.

Briefwahl: Spätestens am 5. November kann der Antrag auf Briefwahl formlos schriftlich an das Pfarrbüro gerichtet oder zur Niederschrift erklärt werden. Die Briefwahlunterlagen werden der antragstellenden Person oder ihrer mit schriftlicher Empfangsvollmacht versehenen Vertretungsperson ausgehändigt oder zugesandt. Der Briefwahlumschlag muss am 9. November spätestens um 11 Uhr im Wahlbüro St. Norbert oder um 12.30 Uhr im Wahlbüro St. Thomas Morus beim Wahlvorstand abgegeben werden – vorher ist auch eine Abgabe in einem der Pfarrbüros möglich.

Für den Gemeinderat St. Norbert kandidieren:

Für den Gemeinderat Thomas Morus kandidieren:

Für den Kirchenvorstand St. Franziskus kandidieren:

Hier gibt es allgemeine Infos des Bistums zu den Wahlen.

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