| Kriterien für Präventions-Schulungen | Vertiefung nötig nach 5 Jahren! | |
| Intensivschulung | Basisplusschulung | Basisschulung / Information |
| PrävO § 9 (2), (3) | PrävO § 9 (4) | PrävO § 9 (5) |
| Leitende Mitarbeitende tragen Personal- und Strukturverantwortung. Daher muss diese Personengruppe über das Grundlagenwissen hinaus im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche intensiv qualifiziert werden. z.B.: Mitarbeitende mit Leitungsfunktion, Personalverantwortung, Ausbildungsverantwortung oder Organisationsverantwortung Mitarbeitende mit einem intensiven, pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Intensivschulung teilnehmen. | Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige mit einem regelmäßigen pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Basisplusschulung teilnehmen. Ebenso gilt dies für Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden. | Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige mit sporadischem Kontakt zu Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Basisschulung oder Information zum ISK des Rechtsträgers teilnehmen. |
| mind. 12 Zeitstunden | mind. 6 Zeitstunden | mind. 3 Zeitstunden |








