Kriterien für Präventionsschulungen

Kriterien für Präventions-SchulungenVertiefung nötig nach 5 Jahren!
IntensivschulungBasisplusschulungBasisschulung / Information
PrävO § 9 (2), (3)PrävO § 9 (4)PrävO § 9 (5)
Leitende Mitarbeitende tragen Personal- und Strukturverantwortung. Daher muss diese Personengruppe über das Grundlagenwissen hinaus im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche intensiv qualifiziert werden.
z.B.:
Mitarbeitende mit Leitungsfunktion, Personalverantwortung, Ausbildungsverantwortung oder Organisationsverantwortung
Mitarbeitende mit einem intensiven, pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Intensivschulung teilnehmen.
Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige mit einem regelmäßigen pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Basisplusschulung teilnehmen. Ebenso gilt dies für Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden.Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige mit sporadischem Kontakt zu Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Basisschulung oder Information zum ISK des Rechtsträgers teilnehmen.
mind. 12 Zeitstundenmind. 6 Zeitstundenmind. 3 Zeitstunden
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