„Sicher sein – stärker werden“: Kinder und Jugendliche in St. Franziskus

Seit 2010 sind in der katholischen Kirche Deutschlands, aber auch anderswo erschreckend viele Fälle von sexualisierter Gewalt von Amtsinhabern an Kindern und Jugendlichen bekannt geworden. Untersuchungen haben ergeben, dass diesen nicht nur persönliches Fehlverhalten zu Grunde liegt, sondern auch strukturelle Mängel, insbesondere Sakralisierung und Verschleierung von Macht sowie Unklarheit und Tabuisierung von Sexualität.

Ein institutionelles Schutzkonzept soll dafür sorgen, dass alle Hauptamtlichen unserer Pfarrei und diejenigen Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, verantwortungsvoll und achtsam mit diesen besonders schutzbedürftigen Personen umgehen. Dies wird gewährleistet durch Einfordern von Führungszeugnissen und Schulungen, Vereinbarung von Verhaltensrichtlinien und Sanktionen bei Verstößen dagegen, sowie durch Stärkung von Kindern und Jugendlichen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Mit unserem Schutzkonzept möchten wir bewirken, dass Kinder und Jugendliche, die an unseren Angeboten teilnehmen, sicher sind vor sexualisierter Gewalt und als mögliche Opfer sexualisierter Gewalt qualifizierte Hilfe bekommen. Es soll daher alle Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit der Pfarrei für das Problemfeld sensibilisieren, zur Selbstreflexion anregen und in transparente Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbinden.

Das Schutzkonzept findet sich hier: ISK für St. Franziskus.

Materialien zum Schutzkonzept:
… für Verantwortliche: Formulare Verhaltenskodex – Reflexionspunkte zum Verhaltenskodex – RisikofaktorenSelbstschulung
… für Interessierte:  Überblick SexualstrafrechtHandreichung zur Prävention
… Schutzkonzept in „Leichter Sprache“: ISK – kinderleicht
… Notfallmanagement für Freizeiten: Regionalbüro Münster

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wie arbeitet das Bistum Münster aktuell in Missbrauchsfällen mit der Staatsanwaltschaft zusammen?

Zur Zeit ist die Praxis des Bistums alle gemeldeten Fälle, die Minderjährige und Schutzbefohlene betreffen, an die Staatsanwalt weiterzuleiten. Auch dann, wenn es die Einschätzung gibt, dass es sich nicht um strafrechtlich relevante Taten handelt. Dies soll dann auch von staatsanwaltlicher Seite bestätigt werden. Verantwortlich für die Meldung von Fällen sind die Ansprechpartner*innen der Pfarreien.

Was kann ich als normales Pfarrei-Mitglied machen?

  • Bescheid wissen, wie Täter vorgehen:
    • machen sich durch hohes Engagement wichtig und erwerben Vertrauen
    • suchen Nähe zu Kindern, isolieren und bevorzugen das mögliche Opfer
    • schaffen bewusst Gelegenheiten, testen Widerstände an, de-sensibilisieren
    • erschleichen Vertrauen und erzwingen Schweigen
  • den Äußerungen von Opfern richtig begegnen
    • ermutigen, zuhören, Glauben schenken, loben
    • nicht: nachfragen (könnte als Zweifel gedeutet werden)
  • im Verdachtsfall
    • Ruhe bewahren
    • Notzen machen (Wahrnehmungen und Gefühle getrennt!)
    • Vertrauensperson / Beratung suchen (notfalls den Fall anonym schildern)
    • Meldung erstatten – und zwar auf der Ebene, die vermutlich nicht in Loyalität zum Täter steht:
    • die zuständige Stelle den weiteren Prozess steuern lassen
    • bitte nicht auf eigene Faust handeln. Ein falscher Umgang mit Opfern kann diese schädigen und die Beweiskraft ihrer Aussage in einem eventuellen Prozess schwächen. Eine direkte Ansprache von Tätern kann sie vorwarnen und ihnen helfen, ihre Strategie noch weiter zu „verbessern“.
    • wenn die angesprochene Stelle nicht tätig wird: die nächst-höhere Ebene ansprechen.
    • und: gut für sich selbst sorgen in dieser belastenden Situation!

Prävention im Bistum Münster: hier.

Informationen zur aktuellen Missbrauchs-Studie: hier.

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